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Waffenschränke für Sportschützen und Jäger von HARTMANN TRESORE
Edle und repräsentative Massivholzwaffenschränke für Waffensammler von HARTMANN TRESORE
Waffenschränke
Wer in Deutschland einen Waffenschein besitzt, ist berechtigt, eine Schusswaffe mit sich zu führen. Beim Waffenschein gibt es unterschiedliche Arten, den kleinen und den großen. Auch gilt der Waffenschein nur drei Jahre und muss danach wieder beantragt werden. Ebenfalls gibt es Ausnahmen, bei denen man trotz Waffenschein keine Waffe mit sich führen darf, z. B. bei Versammlungen. Außerdem muss derjenige, der einen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt, einige Voraussetzungen erfüllen. Diese wären: persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und der Nachweis, dass er das nötige Fachwissen besitzt. Persönliche Eignung heißt, das keine Geisteskrankheit vorliegen darf, keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, keine Vorstrafen (außer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe weniger als 60 Tagessätze) und die fachgerechte Aufbewahrung der Waffe. Besonders beim großen Waffenschein kommen gelegentlich die Kontrolleure der Waffenbehörde, um zu überprüfen, ob tatsächlich eine fachgerechte Aufbewahrung der Waffe gegeben ist. So muss die Waffe und die Munition getrennt von einander aufbewahrt werden in speziell gesicherten Behältern. So ein speziell gesicherter Behälter wäre der Waffenschrank.
Der Waffenschrank ist ein Stahl- oder ähnlich wie ein normaler Tresor (Wertschutzschrank). Je nach dem wie groß er ist und je höher seine Sicherheitsstufe, je höher kann die Anzahl der Waffen oder der Munition sein, die dort untergebracht werden kann. Je gefährlicher die Waffe des Besitzers eingestuft ist laut Waffenschutzgesetz, umso höher muss die Sicherheitsstufe seines genutzten Waffenschrankes sein. Hohe Sicherheitsstufe heißt, es ist schwer bis unmöglich den Waffenschrank ohne technische Hilfsmittel unerlaubt zu öffnen.
Der Waffenschrank muss die gleichen Voraussetzungen wie ein Tresor erfüllen, besonders durch seine Konstruktion, der Sicherheitsstufe, Aufstellung und dem Verschluss. Außerdem kann man diverse Waffenhalter im Waffenschrank finden für unterschiedliche Lagerung und der diversen Arten von Waffen. So gibt es im Waffenschrank Halterungen für Langwaffen, Klammern für Kurzwaffen und abschließbare Behälter für die Munition, um sicherzustellen, dass Munition und die Waffe getrennt voneinander aufbewahrt werden.
Bevor man einen Waffenschein beantragt, bzw. sich eine Waffe kauft, sollte man sich genau über die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Waffen in gesicherten Schränken oder Räumen im Paragraph 36 des Waffengesetzes informieren. In diesem Gesetz erfährt man auch, welcher Waffenschrank mit der passenden Sicherheitsstufe für welche Waffe vorgeschrieben ist. Außerdem kann man auch über gewisse Beschränkungen im Waffengesetz lesen, z. B. dass man nur eine gewisse Anzahl von Waffen in einem Schrank aufbewahren darf oder das nicht mehrere unterschiedliche Arten von Waffen gemeinsam verwahrt werden können. Der Waffenscheinbesitzer muss sorgsam auf seine Schlüssel achten und muss seinen Freunden und Familienmitgliedern den Zugang zum Waffenschrank verwehren, außer diese sind selbst erwerbsberechtigt oder bereits im Besitz eines Waffenscheins. Ebenfalls sollten zusätzliche Sicherungen zum Waffenschrank vorhanden sein, dass es einem Einbrecher erschwert wird, an die darin eingeschlossenen Waffen zu kommen.